Ausweitung des Tabakwerbeverbots


Manchen geht es nicht weit genug
Ausweitung des Tabakwerbeverbots

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat vor kurzem einen Entwurf für ein neues Tabakgesetz vorgelegt. Darin enthalten ist eine Ausweitung des Tabakwerbeverbots. Experten des Aktionsbündnisses Nichtrauchen (ABNR) sehen die Vorschläge nur als ersten Schritt.

Der Entwurf sieht unter anderem eine Ausweitung bestehender Tabakwerbeverbote vor. Demnach sollen künftig Plakat- und Kinowerbung, die direkte Ansprache von Konsumenten und die Abgabe von Gratiszigaretten untersagt sein. Erlaubt bleiben sollen weiterhin die Werbung am Verkaufsort und auf Zigarettenpackungen, die Übertragung von Markennamen und -logos auf tabakfremde Produkte und das Sponsoring von Veranstaltungen. Nach Auffassung des ABNR kann dieser Entwurf jedoch nur ein erster Schritt zu einem umfassenden Werbeverbot sein. Die Experten des ABNR fordern ein komplettes Werbeverbot.

Werbeverbote sind das wirksamste Mittel

„Tabakprodukte wie Zigaretten, Zigarren und Pfeifentabak sind die am stärksten gesundheitsgefährdenden Verbraucherprodukte, die frei verkäuflich sind: Sie führen bei dauerhaftem regelmäßigen Gebrauch zu Krankheit und Tod. Allein in Deutschland bringt das Zigarettenrauchen jedes Jahr mehr als 100.000 Menschen einen frühzeitigen Tod. Trotzdem ist die Bevölkerung nach wie vor Tabakwerbung im Kino, auf Außenwerbeflächen oder an Verkaufsorten ausgesetzt“, warnt Prof. Dr. med. Helmut Gohlke, Vorstandsmitglied der Deutschen Herzstiftung und Stellvertretender Vorsitzender des ABNR.

Laut ABNR ist die Aufklärung über die Gefahren des Tabakkonsums wichtig, sie sei aber nur eine von mehreren Komponenten der Tabakprävention. Tabakwerbeverbote und Tabaksteuererhöhungen seien nachweislich die wirksamsten Mittel, um insbesondere junge Menschen davon abzuhalten, mit dem Rauchen zu beginnen.

Deutschland hinkt seinen Verpflichtungen hinterher

Deutschland hat sich durch Unterzeichnung und Ratifizierung des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) zu einem umfassenden Verbot aller Formen von Tabakwerbung, der Förderung des Tabakverkaufs und des Tabaksponsorings bis zum 16. Mai 2010 verpflichtet. Dieser Verpflichtung hinkt Deutschland um fünf Jahre hinterher, meint das ABNR. Deutschland ist neben Bulgarien das letzte Land der EU, in dem Außenwerbung für Tabakprodukte noch erlaubt ist.

Die Deutsche Herzstiftung folgt dem ABNR in seiner Aufforderung an die Bundesregierung, den Kampf gegen die schwerwiegenden Gesundheitsgefahren des Tabakkonsums entschlossener zu führen und im Rahmen der Umsetzung der europäischen Tabakproduktrichtlinie endlich ein umfassendes Tabakwerbeverbot einzuführen.

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