TV-Verbot für Kinder unter 2!


Bewegen statt konsumieren
TV-Verbot für Kinder unter 2!

Kleinkinder sitzen heutzutage oft stundenlang vor dem Fernseher oder spielen mit dem Smartphone. Dabei ist Bewegung das A und O für eine gesunde kindliche Entwicklung. Doch wieviel Fernsehen ist für Kinder unter 5 erlaubt? Und wieviel Bewegung unbedingt nötig?

Klare Regeln für die Kleinsten

80% der Jugendlichen und 23% der Erwachsenen bewegen sich zu wenig, beklagt die WHO. Denn mangelnde körperliche Aktivität führt zu Übergewicht und diese wiederum zu Erkrankungen wie Diabetes, Arthrose oder Leberverfettung. Etwa 5 Millionen Tote pro Jahr gehen laut WHO auf das Konto des Bewegungsmangels. Nun setzt die WHO schon bei den Allerkleinsten an und gibt klare Empfehlungen zu Bewegung, Fernsehen und Schlafen für Kinder unter 5 Jahren.

Bewegen – schon im Säuglingsalter

Babys sollen sich schon im ersten Lebensjahr so viel wie möglich bewegen, am besten beim Spielen auf dem Boden. Wenn sie dafür noch nicht mobil genug sind, tun es auch täglich insgesamt etwa 30 Minuten in Bauchlage, um ihre motorischen Fähigkeiten anzuregen. Im Kinderstühlchen oder in der Babywippe sitzen sollen die Kleinsten dagegen nicht länger als eine Stunde täglich, raten die Experten von der WHO.

Auch ältere Kleinkinder sollten nicht mehr als eine Stunde auf Hochstühlen oder angeschnallt im Kinderwagen verbringen. Ab dem ersten Geburtstag heißt es zudem 3 Stunden Bewegung am Tag, für Kinder zwischen 3 und 4 sollten davon mindestens eine Stunde „moderate bis ausdauernde“ Aktivitäten sein wie zum Beispiel Toben, Klettern und Rennen.

Schlafen muss sein

Genauso wichtig wie Bewegung ist gesunder und ausreichender Schlaf. Auch hier gibt es Vorgaben der WHO: In den ersten 3 Lebensmonaten sind 14 bis 17 Stunden Schlaf gesund, im Alter von 4 bis 11 Monaten 12 bis 16 Stunden. 1 bis 2-Jährige sollen 11 bis 14 Stunden schlafen, 3 bis 4-Jährige 10 bis 13 Stunden.

Vorlesen statt Fernsehen

Fernsehen, Tablets und Smartphones sind laut WHO für Kinder unter 2 verboten. Ab dem 2. Geburtstag dürfen die Kleinen ran an TV und Smartphone, allerdings höchstens eine Stunde täglich und je weniger, desto besser. Vorlesen und Geschichtenerzählen ist einem Medienkonsum in jedem Alter vorzuziehen, betont die WHO.

Quelle: WHO

News

Magen-Darm-Infekt vom Küchenschwamm
Magen-Darm-Infekt vom Küchenschwamm

Gefährliche Keimschleuder

Ein Küchenschwamm kann sauber aussehen und trotzdem Millionen Bakterien beherbergen. Damit über die Arbeitsflächen keine Krankheitserreger auf Speisen übertragen werden, sollte man ein paar Hygieneregeln beachten.   mehr

Reisen mit der Anti-Baby-Pille
Ein Pärchen sitzt bei Sonnenuntergang am Strand und küsst sich.

Tipps für den Urlaub

Eine größere Reise bringt einige Herausforderungen mit sich. Neben dem Packen und der Anfahrtsplanung sollte dabei auch die Verhütungsplanung mit der Anti-Baby-Pille nicht vergessen werden.   mehr

Sonnenbrille schützt vor Augenschäden

Nahaufnahme einer Frau mit Sonnenbrille vor einem Sonnenuntergang.

Ab UV-Index von 3 aufsetzen

Ob am Strand, auf der Terrasse oder im Gebirge: Dass man in der Sonne die Haut vor UV-Strahlen schützen muss, ist inzwischen selbstverständlich. Weniger bekannt ist, dass auch die Augen Schutz vor dem UV-Licht benötigen.   mehr

Gesund baden
Gesund baden

Tipps für Frauen und Mädchen

Sommerzeit ist Badezeit. Doch gerade nasse Badekleidung begünstigt Infektionen. Einige Regeln helfen Frauen, vorzubeugen.   mehr

Nicht jedes Medikament ist sicher
Nicht jedes Medikament ist sicher

Arzneimittelkauf im Urlaub

Medikamente im Urlaub spontan vor Ort kaufen? Das kann in manchen Ländern riskant sein. Gesundheitsexpert*innen warnen vor gefälschten oder minderwertigen Arzneimitteln und geben Tipps, wie sich Reisende vor gesundheitlichen Folgen schützen können.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im August

Gut leben mit Vorhofflimmern

Gut leben mit Vorhofflimmern

Keine Chance dem Schlaganfall!

Vorhofflimmern bedeutet nicht, auf ein aktives Leben verzichten zu müssen. Wer seine Medikamente zuv ... Zum Ratgeber
Schloss-Apotheke
Inhaberin Liane Koch Schönhofer
Telefon 07124/44 38
E-Mail info@schlossapotheke-trochtelfingen.de