Masernimpfpflicht – wen trifft es?


Bundeskabinett beschließt Gesetz
Masernimpfpflicht – wen trifft es?

Masern sind eine hochansteckende Infektionskrankheit, die schlimmstenfalls sogar tödlich endet. Dennoch hat die Einführung der Impfpflicht in Deutschland für erregte Gemüter gesorgt. Doch was steht eigentlich im Gesetz und wer ist davon betroffen?

Impflücken sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen
Trotz der vielen Aufklärungskampagnen bleibt die Impflücke in Deutschland zu hoch. Um die Masernausbreitung zu verhindern, müsste 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern geimpft sein – diese Impfquote wird in Deutschland noch nicht erreicht: 2017 waren bloß 93 Prozent der Schulanfänger ausreichend gegen Masern geschützt. Die Zahl der Masernerkrankungen in Deutschland verdeutlicht das Problem: 429 Masernfälle wurden bereits Mitte Juni 2019 registriert.
Wer sich gegen eine Masernimpfung entscheidet, gefährdet aber nicht nur sich selbst, sondern auch andere Personen, die nicht geimpft werden können. Darunter fallen Neugeborene und Säuglinge bis zu einem Alter von etwa 1 Jahr und Menschen mit chronischen Erkrankungen oder einer krankheitsbedingten oder angeborenen Immunschwäche.

Impfpflicht in Kitas, Schulen, medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen
Der neue Gesetzesentwurf sieht nun vor, die Impfpflicht besonders dort einzuführen, wo Menschen täglich in engem Kontakt miteinander stehen: Ab März 2020 müssen sowohl Kinder als auch Mitarbeiter in Kitas und Schulen sowie Menschen und Personal in medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen ausreichend geimpft sein. Für Kinder bedeutet dies, dass sie bei Eintritt in die Schule oder den Kindergarten bereits 2 Impfungen gegen Masern vorweisen müssen. Gleiches gilt für Lehrer, Erzieher, Tagespflegepersonen oder medizinisches Personal. Asylbewerber und Flüchtlinge müssen innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung die Masernimpfung nachholen.
Ausgenommen sind Personen, die durch ein ärztliches Attest nachweisen können, dass sie bereits einmal an Masern erkrankt waren und damit immun sind.
Verstoßen Betroffene gegen diese Impfpflicht, drohen Bußgelder von bis zu 2500 Euro oder der Ausschluss aus Gemeinschaftseinrichtungen und Kitas.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium und RKI

News

Erziehung: Harte Worte haben Folgen
Erziehung: Harte Worte haben Folgen

Was verbale Misshandlung mit Kindern macht

Körperliche Gewalt hat in der Kindererziehung stetig abgenommen. Teilweise wurden solche „Erziehungsmethoden“ aber einfach durch harte Worte ersetzt. Britische Forschende haben nun herausgefunden, dass auch diese verbale Gewalt viel Schaden anrichten kann.   mehr

Blutdruck senken nützt auch Älteren
Blutdruck senken nützt auch Älteren

Gegen Infarkt und Schlaganfall

Manche älteren Menschen glauben, hoher Blutdruck sei im Alter normal und müsse nicht behandelt werden. Doch weit gefehlt: Auch Hochdruckkranke über 60 Jahren profitieren von der Drucksenkung.   mehr

Putzen gefährdet die Lunge
Putzen gefährdet die Lunge

Vor allem Reinigungskräfte betroffen

Zu viel Putzen kann gefährlich werden: Die Chemikalien, die dabei in die Luft gelangen, schaden der Lunge und erhöhen dadurch das Risiko für Asthma und COPD.   mehr

Wächst sich die Erdnussallergie aus?
Wächst sich die Erdnussallergie aus?

Kind mit Nahrungsmittelallergie

Hühnereiweiß- oder Erdnussallergien sind bei kleinen Kindern häufig. Zum Glück bilden sich diese Unverträglichkeiten im Verlauf der Jahre oft wieder zurück. Doch wie groß sind die Chancen, dass die Allergien wieder verschwinden und welche Hinweise sprechen für eine gute Prognose?   mehr

Omega-3 gegen Regelschmerzen
Omega-3 gegen Regelschmerzen

Menstruationsbeschwerden lindern

Omega-3-Fettsäuren werden viele positiven Eigenschaften nachgesagt: Sie sollen gegen Depressionen und ADHS helfen und vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen schützen. Auch Regelschmerzen können sie angeblich lindern. Aber stimmt das auch?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im November

Rheumatoide Arthritis

Rheumatoide Arthritis

Tipps für den Alltag

Wie können Menschen mit rheumatoider Arthritis ihre Schmerzen lindern und akuten Krankheitsschüben v ... Zum Ratgeber
Schloss-Apotheke
Inhaberin Liane Koch Schönhofer
Telefon 07124/44 38
E-Mail info@schlossapotheke-trochtelfingen.de